Wer

Ein Verein engagierter und spezialisierter Anwälte, die ausschliesslich Geschädigte vertreten.

Wir sind ein Team engagierter Rechtsanwälte, die sich für die Rechtsfortbildung und für die Vertretung Ihrer berechtigten Interessen tatkräftig einsetzen: damit auch Sie gewinnen können und nicht nur die Versicherung.

Anwälte, die auch versuchen, das scheinbar gottgegebene Regelwerk im Sinne der Menschlichkeit abzuändern.

Anwälte die einzig Geschädigte vertreten und sich für ihre Würde wehren – gegen Bürokraten, Versicherungen, Bundesämter.

Menschenrechte geben uns den Weg vor, ein gerechter Schadenersatz ist unser Ziel.

Wie

Wir gehen dort weiter, wo andere stehen bleiben. Es gibt immer eine Lösung, gerichtlich oder aussergerichtlich.

Es gibt immer eine Lösung, sei sie gerichtlich oder aussergerichtlich. Wir sind einzig Ihrem Recht verpflichtet, arbeiten hartnäckig und unkonventionell.

Wir sind aber auch ehrgeizig, wollen auf dem neusten Stand der Rechtsentwicklung sein, womöglich auch zu deren Fortentwicklung beitragen. Wir hinterfragen scheinbar Offensichtliches, auch Grundsätzliches wenn immer möglich.

Wir gehen dort weiter, wo andere aufhören. Dafür sind wir auch bereit, politisch einzustehen.

Was wir nicht tun: Sie an die Versicherungen „verkaufen“, d.h. deren Standpunkte höflich oder gar blind hinnehmen.

Man weiss aber: Rechtsvertretungen sind teuer, deshalb empfehlen wir Ihnen dringend, eine Rechtschutzversicherung abzuschliessen. Vielleicht haben Sie bereits eine, etwa bei der Krankenkasse, bei einer Gewerkschaft oder über die Mitgliedschaft bei einem Verein. Auch diesbezüglich können Sie unsere Mitglieder gut beraten. Rufen Sie uns doch an!

Was

Haftpflichtrecht

Sozialversicherungsrecht

Versicherungsrecht

Alle Anwälte, die robinlaw angehören, haben sich auf diese Rechtsgebiete spezialisiert.

Wenn es um gesundheitliche oder andere Folgen nach einem Verkehrsunfall geht (auch Schleudertrauma) oder um Leistungen der Invalidenversicherung aufgrund einer längeren Krankheit, welche Sie berufsunfähig macht, sind Sie bei uns richtig. Wird Ihnen ein Selbstverschulden an Ihrem Unfall vorgeworfen oder behauptet die Unfallversicherung, Ihr Unfall sei gar kein Unfall, sondern Krankheit? Stellt die Versicherung die Leistungen ein, obwohl Sie weiterhin an Beschwerden leiden? Stellt die IV fest, Sie seien voll arbeitsfähig? Dies alles sind Sachverhalte, in welchen wir uns bestens auskennen und uns mit grossem Engagement für Sie einsetzen können.

Auch wenn Sie durch die Schuld eines Dritten zu Schaden gekommen sind, ob bei der Arbeit, im Strassenverkehr oder in der Freizeit, durch einen Behandlungsfehler in einem Spital oder einer ambulanten medizinischen Behandlung bei einem Arzt, können Sie sich auf unser Spezialwissen verlassen. In diesem Fall wird der haftpflichtige Dritte oder dessen Haftpflichtversicherung nicht nur den entstandenen Schaden, sondern ebenfalls die in diesem Zusammenhang entstandenen Anwaltskosten ersetzen müssen.

Streitigkeiten mit Versicherungen werden immer häufiger: Wenn Sie einen Versicherungsfall bei Ihrer Versicherung melden, prüft diese als Erstes, ob sie überhaupt zahlen muss oder ob sie nicht durch „das Kleingeschriebene“ oder durch einen Fehler Ihrerseits die Zahlung verweigern kann. Auch hier lohnt es sich, einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen, um zu erreichen, dass Sie für die meist jahrelange Zahlung der Prämie auch Ihre Leistung erhalten.

Erstrittene Urteile

Urteil 9C_870/2009

„Der schweizerische Sozialversicherungsprozess ist grundsätzlich ein reiner Aktenprozess. Der Versicherte hatte dementsprechend auch keine Chance direkt zum Gericht zu sprechen. In diesem Urteil erstritt die Beschwerdeführerin das Recht auf eine öffentliche Verhandlung, was eine Neuerung im schweizerischen Sozialversicherungsrecht darstellt. Leider konnte sich das Bundesgericht indes noch nicht dazu durchringen, eine öffentliche Beweisverhandlung durchzuführen, etwa die Medas-Ärzte oder andere Mediziner als Sachverständige Zeugen einzuvernehmen. Ein rechtsstaatliches Unding, das sehr wahrscheinlich in Strassburg beendet werden muss.“

9_C_870_2009

Urteil 9C_517/2009: Sprachenentscheid

„Der deutschsprachigen Gesuchstellerin war verboten worden, in ihrer vertrauten Sprache an die Gerichte des Kantons Freiburg zu gelangen. Im erfochtenen Bundesgerichtsentscheid, wurde klargestellt, dass die Beschwerdeführerin das Recht hat, sowohl in Französisch als auch auf Deutsch zu prozessieren.“

9_C_517_2009

Urteil 8C_216/2009 (BGE 135 V 465)

„In diesem Urteil befand das Bundesgericht, dass bei kleinsten Zweifeln von Kreisarztberichten ein unabhängiges Verwaltungsgutachten anzuordnen sei. Alles andere verletzte den Grundsatz der Waffengleichheit. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt in ihren Reihen kohortenweise eigene Mediziner – Kreisärzte – angestellt weiss, denen die Untersuchung der Unfallopfer anvertraut wird. Sie stehen im Arbeits- und Weisungsverhältnis und berücksichtigen lediglich das streitlagenspezifische Interesse der Unfallversicherungsanstalt. Kreisärzte sind keinesfalls unabhängig und neutral. Ungeachtet dessen hat ihr Bericht einen erhöhten Beweiswert. Der arbeitsteilige Organisation der Schweizerischen Unfallversicherung steht meist ein finanziell ausgebluteter Geschädigter gegenüber, der weder finanziell noch körperlich in der Lage ist, sein Recht beweisen zu können. Der Bundesgerichtsentscheid stellt wenigstens insoweit sicher, dass bei geringen Zweifeln am Kreisarztbericht ein sogenanntes verwaltungsunabhängiges Gutachten zu erstellen ist, allerdings bei einer Medas, wo die Ärzte wenngleich nicht direkt bei der SUVA angestellt, so doch wirtschaftlich von den Versicherungsträgern abhängig sind. Sie sind keinesfalls unabhängig und neutral. Ungeachtet dessen hat ihr Bericht einen erhöhten Beweiswert. Die arbeitsteilige Organisation der Schweizerischen Unfallversicherung steht einem meist finanziell ausgebluteten Geschädigten gegenüber, der weder finanziell noch körperlich in der Lage ist, sein Recht beweisen zu können. Der Bundesgerichtsentscheid stellt wenigstens insoweit sicher, dass ein sogenanntes verwaltungsunabhängiges Gutachten zu erstellen ist, allerdings bei einer Medas, wo die Ärzte wenigstens nicht direkt bei der SUVA angestellt sind, wenngleich wirtschaftlich Weisungsabhängig.“

8_C_216_2009

All diese Urteile wurden durch Anwälte von Robinlaw erstritten, in einem Land, in dem meist das Recht des Stärkeren gilt. Wir treten dagegen an – wenn es sein muss, gehen wir dafür auch nach Strassburg.

Lausanne
Fribourg
Solothurn
Zürich
St. Gallen